AGB

Veranstaltungspartner HEIDPARK

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

 

Der Veranstaltungspartner Heidpark / Ticketline Heidpark verkauft im Namen verschiedener Veranstalter (z.B. Stage Entertainment, Krauth & Brenner / TKS, Vereinige Bühnen Wien, BB Promotion, u.w.) Eintrittskarten für Musicals und andere Veranstaltungen, gastronomische Leistungen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen, an Wiederverkäufer, Firmen- und Einzelkunden (im folgenden einheitlich „Kunden“).

Heidpark ist lediglich Vermittler, nicht Veranstalter, und haftet dementsprechend nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistung, die ein Ticket beinhaltet. Als Veranstaltungspartner, also als vermittelndes Reisebüro Heidpark vermitteln nur das Geschäft zwischen Veranstalter und Kunden, worauf Heidpark eine Vermittlungsprovision zusteht. Die Haftung für die Leistung der vermittelten Tickets obliegt dem Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung.

Für Rechtsgeschäfte zwischen Ticketline Heidpark und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Ticketline Heidpark nicht an, es sei denn, Ticketline Heidpark hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Vertragsschluss / Kartenerwerb

 

(1) Der Vertrag zwischen Ticketline Heidpark bzw. der Versicherung und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden und die Bestätigung der Bestellung durch Ticketline Heidpark oder deren Beauftragte unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zustande.

Buchungsnummer und Kaufpreis inklusive aller Gebühren werden dem Kunden mündlich, fernmündlich, per E-mail oder schriftlich (z.B. per Fax) mitgeteilt.

 

(2) Der Kunde erwirbt die Veranstaltungskarten und sonstigen Leistungen im eigenen Namen auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Veranstaltungskarten und sonstige Leistungen weiter veräußert werden, ist eine Vertretung von Ticketline Heidpark oder dem Veranstalter ausgeschlossen.

 

3. Bons

 

Es besteht im Kurzfristbereich die Möglichkeit, für reservierte Eintrittskarten Bons auszustellen, die den Inhaber berechtigen, im Austausch an der Abendkasse die entsprechenden Karten in Empfang zu nehmen.

 

4. Versand und Abholung

 

(1) Sofern nicht anders vereinbart, werden Eintrittskarten und sonstige Leistungen dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr mit der Post (per Einwurfeinschreiben, bzw. per Einschreiben, bzw. per Einschreiben mit Rückschein) zugesandt. Ticketline Heidpark ist berechtigt, für den Postversand eine Bearbeitungsgebühr zu erheben, die zusammen mit dem Kaufpreis zu zahlen ist.

 

(2) Eintrittskarten, für die Bons ausgestellt wurden, werden für den Kunden an der Abendkasse hinterlegt. Hinterlegte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn unter Angabe / Vorlage der Buchungsnummer abgeholt werden.

 

5. Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

 

(1) Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zu Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Lastschrift oder Barzahlung erfolgen.

Das Unternehmen Heidpark schließt die Ticketline Heidpark, das Hotel Heidpark, das Restaurant Bierstein und das Reisebüro Heidpark ein. Kreditkartenzahlungen für die hier aufgeführten Betriebe werden ausschließlich über das Kreditkartenterminal des Hotels eingezogen.

 

(2) Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Ticketline Heidpark. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.

 

(3) Bei Zahlungsverzug ist Ticketline Heidpark berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht Ticketline Heidpark die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigerem Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

6. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

 

(1) Bei dem Verkauf von Eintrittskarten für eine Musical-, Theater- Konzert-, Sport-, oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber Ticketline Heidpark zusteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

 

(2) Muss eine Vorstellung ausfallen, tauscht der jeweilige Veranstalter die Eintrittskarten gegen Karten der gleichen Preiskategorie für einen anderen Aufführungstag um oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarten. Der Tausch oder die Rückgabe müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach dem Ausfall der Aufführung erfolgen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

(3) Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

 

7. Haftung / Schadenersatz

 

Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Ticketline Heidpark oder den Veranstalter sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder anfänglichem Unvermögen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Arbeitnehmer und Vertreter sowie von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

 

8. Datenschutz

 

(1) Ticketline Heidpark ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

 

(2) Bei Anfragen über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten vertraulich behandelt.

 

9. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

 

(1) Es gilt deutsches Recht unter Auschluss des UN-Kaufrechts.

 

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Ticketline Heidpark und dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Lüneburg, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

(3) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

 

10. Benutzungsbedingungen des Veranstalters

 

Der Kunde erkennt die nachfolgenden Benutzungsbedingungen des Veranstalters an und verpflichtet sich, sie jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben:

 

(1) Der Veranstalter verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden.

 

(2) Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.

 

(3) Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.

 

Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

 

(4) Der Veranstalter behält sich vor, die angekündigte Besetzung der Rollen auch kurzfristig zu ändern.

 

(5) Nach Beginn der Veranstaltung erfolgt kein Einlass. Ausnahmen bestimmt der Veranstalter.

 

(6) Das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken während der Aufführung ist untersagt. Es gelten die Bestimmungen der Hausordnung.

 

(7) Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

 

 

 

Reisebüro Heidpark

Inh. Klaus & Birgit Schlegel

D-21339 Lüneburg im September 2004

Fon: 0 (049) 41 31 / 69 72 – 200

Fax: 0 (049) 41 31 / 69 72 – 100

E-Mail: hallo(@)heidpark.de

 

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